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Ablehnungsmanagement Ihrer Privaten Krankenversicherung

Einzelne Versicherungsgesellschaften hatten in der Vergangenheit die Erstattungs- fähigkeit einer Invisalign Behandlung abgelehnt.

Zwischenzeitlich ist durch gerichtliche Verfahren und eindeutige Stellungnahmen der DGKFO (Deutsche Gesellschaft für Kieferprthopädie) das Invisalign-Verfahren als Schulmedizin anerkannt worden mit der entsprechenden Kostentragungspflicht für die Versicherungsgesellschaft.

In Ausweitung des Indikationenkataloges der DGKFO vom Januar 2004 und aktueller vom April 2010 ist nunmehr auch die Behandlung von Kindern in den Indikationskatalog aufgenommen worde. Durch entsprechende Gerichtsgutachten ist ferner klargestellt, dass auch schon bei nur geringgradigen Zahnfehlstellungen (gilt leider nur für den Bereich der Privatbehandlung) die Behandlung nicht bloß kosmetisch, sondern gerade medizinisch indiziert sein kann.

Stellungnahme der DGKFO (Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie) zur invisalign-Methode

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